LG-Qualifikationsmodi   LGA und LG-FH
 

Für die Teilnahme an der Landesausscheidung der SV-Landesgruppe Nordrheinland sind von einem Hundeführer (in) jeweils mit demselben Hund folgende Bedingungen zu erfüllen:

Der/die Bewerber (in) muss im Zeitraum nach der BSP bis zum Meldeschluss  (4 Wochen vor der LGA) entweder 2 VPG-Prüfungen 3 erfolgreich abgelegt haben oder bei der LG-FCI-Qualifikation der Landesgruppe das Prüfungsziel erreicht haben.

Bei beiden VPG-Prüfungen (Ausrichter SV) muss der/die Bewerber (in) ein Gesamtergebnis von mindestens 270 Punkten erreichen, bei mindestens 90 Punkten in "C".
Mindestens eine der beiden Prüfungen muss in einer anderen als der eigenen Ortsgruppe des/der Hundeführers (in) abgelegt werden.
Beide Prüfungen sind unter zwei verschiedenen Leistungsrichtern des SV abzulegen.

Für SV-Mitglieder, ohne Ortsgruppen-Zugehörigkeit, mit Wohnsitz innerhalb der SV-LG-Nordrheinland, gilt:
2 SV-Prüfungen, VPG 3, in zwei verschiedenen SV-Ortsgruppen, bei zwei verschiedenen SV-Leistungsrichtern, Gesamtergebnis: 270 Punkte und mindestens 90 Punkte in Abteilung "C".

Bei der LG-FCI-Qualifikation (Meldeschluss 2 Wochen vor der LG-FCI) muss der/die Hundeführer/in mit seinem/ihrem Hund ein Gesamtergebnis von mindestens 270 Punkten, bei TSB "ausgeprägt" in Abt. „C“ erreichen.

Die drei Erstplatzierten und der vierte als Ersatzhund bilden die Mannschaft der LG-05 bei der Bundes FCI.

Erreicht der/die Hundeführer (in) bei der Bundes-FCI ein Gesamtergebnis von mindestens 270 Punkten und in Abt. „C“, TSB "ausgeprägt", unabhängig von der Platzierung, hat er/sie die direkte Qualifikation zur BSP erreicht. Eine zusätzliche Teilnahme an der LGA entfällt.
Das LG-Kontingent von zur Zeit 1O und 2-Ersatzhunden, verringert sich in diesem Fall entsprechend. 

Hundeführer (innen) mit OG-Zugehörigkeit und SV-Mitglieder ohne OG-Zugehörigkeit, die eine Hündin vorführen, die im Qualifikationszeitraum geworfen hat, müssen nur 1 zusätzliche Prüfung ablegen.
Die Prüfung muss in einer anderen als der eigenen Ortsgruppe (Auswärtsprüfung) abgelegt werden.
Voraussetzung: VPG 3 - 270 Punkte im Gesamtergebnis und mindestens 90 Punkte in Abt. "C", bei einem SV-Richter. Bei der Meldung ist eine Kopie des Wurfmeldescheines beizufügen.

Bei der Meldung zur LGA ist ausschließlich das von der Homepage der LG-05 herunterladbare Meldeformular zu verwenden. 

Für Einzelmitglieder des SV, die keiner OG angehören, ist der Hauptwohnsitz maßgeblich. Sie müssen sich, um zur Meldung zur LGA gebracht zu werden, an eine SV-OG in ihrer für sie zuständigen LG wenden. Die Ortsgruppen sind jedoch nicht zur Meldung eines Einzelmitgliedes verpflichtet. 

Bei allen Meldungen ist das Meldeformular der LG zu verwenden und dem LG-Ausbildungswart bis zum Meldeschluss
(4 Wochen vor der LGA) zu übersenden. Später eingehende Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

Diese Bestimmung ersetzt alle vorhergehenden. (Beschluss der Delegiertentagung - Februar 2011)

Bei der LGA gilt zur Qualifikation zur Bundessieger-Prüfung:
Gesamtergebnis: mindestens 270 Punkte und mindestens 90 Punkte im Schutzdienst (Abt. „C“)

Der LG-Vorstand hat auf seiner Sitzung am 17.06.2010 folgende Ergänzung beim Modus Universalsieger beschlossen:

Erreicht der Universalsieger bei der LGA mind. die Punktzahl von 273 - Note "Sehr Gut" und "90 Punkte" in Abteilung C, so erhält er unabhängig von der Platzierung einen Startplatz aus dem Kontingent von zur Zeit 10 Teilnehmern und 2 Ersatzhunden zur BSP.
Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Zuchtbewertung bei der LG-Zuchtschau.
Die endgültige Entscheidung liegt beim LG-Vorstand. Sie ist verbindlich!

 

 

 

 

 

für FH 1:
2x FH 1 mit mindestens der Note "Gut"

für FH 2:
2x SG in der Stufe FH 1 oder 2x G in der Stufe FH 2 oder 1x SG in der Stufe FH 1 und 1x G  in der Stufe FH 2 oder
1 x IPO-FH, mit 2 bestandenen Fährten, Gesamtergebnis aus beiden Fährten, mindestens mit der Note "Gut".

Die Quali-Prüfungen für die LG-FH können auch in einer anderen Landesgruppe abgelegt werden.
Zeitraum:
Nach der LG-FH bis zum Meldeschluss (4 Wochen vor der LG-FH)

Bei der LG-FH gilt zur Qualifikation zur Bundes-FH:
Bei der LG.-FH-Prüfung müssen beide Fährten der IPO-FH (1. und 2. Tag) bestanden werden, um das Ausbildungs-Kennzeichen IPO-FH zu erreichen. Das Bestehen von beiden Fährten ist lt. SV-Beschluss Voraussetzung für die Meldung zur Bundes-FH.

Bei Punktgleichheit mehrerer Teilnehmer, hat der 2. Tag die höhere Wertigkeit.

Wird auch jetzt noch keine endgültige Mannschaft gefunden (2 Teilnehmer und ein Ersatzhund bei der Bundes-FH lt. SV-Richtlinien), entscheidet der LG-Ausbildungswart, nach Rücksprache mit dem LG-Vorstand über die endgültige Qualifikation zur Bundes-FH.

Die Entscheidung des Vorstandes ist verbindlich.  

Nach Meldeschluss zur LG-FH ist es den Teilnehmern untersagt, das vorgesehene Fährtengelände der ausrichtenden Ortsgruppe zu betreten. Verstöße hiergegen werden dem LG-Ausbildungswart mitgeteilt. Dieser entscheidet, nach Rückspache mit dem LG-Vorstand, über eventuelle Sanktionen.
Die Entscheidung des Vorstandes ist verbindlich.
 (geändert: Januar 2010)