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Für die
Teilnahme
an der Landesausscheidung der SV-Landesgruppe Nordrheinland sind von einem
Hundeführer (in) jeweils mit demselben Hund folgende Bedingungen zu
erfüllen: Für
SV-Mitglieder, ohne Ortsgruppen-Zugehörigkeit, mit Wohnsitz innerhalb
der SV-LG-Nordrheinland, gilt: Bei der LG-FCI-Qualifikation (Meldeschluss 2 Wochen vor der LG-FCI) muss der/die Hundeführer/in mit seinem/ihrem Hund ein Gesamtergebnis von mindestens 270 Punkten, bei TSB "ausgeprägt" in Abt. „C“ erreichen. Die drei Erstplatzierten und der vierte als Ersatzhund bilden die Mannschaft der LG-05 bei der Bundes FCI.
Erreicht
der/die Hundeführer (in) bei der Bundes-FCI ein Gesamtergebnis von
mindestens 270 Punkten und in Abt. „C“, TSB "ausgeprägt", unabhängig von der
Platzierung, hat er/sie die direkte Qualifikation zur BSP erreicht. Eine
zusätzliche Teilnahme an der LGA entfällt.
Hundeführer (innen) mit OG-Zugehörigkeit und SV-Mitglieder ohne
OG-Zugehörigkeit, die eine Hündin vorführen, die im Qualifikationszeitraum
geworfen hat, müssen nur 1 zusätzliche Prüfung ablegen. Bei der Meldung zur LGA ist ausschließlich das von der Homepage der LG-05 herunterladbare Meldeformular zu verwenden. Für Einzelmitglieder des SV, die keiner OG angehören, ist der Hauptwohnsitz maßgeblich. Sie müssen sich, um zur Meldung zur LGA gebracht zu werden, an eine SV-OG in ihrer für sie zuständigen LG wenden. Die Ortsgruppen sind jedoch nicht zur Meldung eines Einzelmitgliedes verpflichtet.
Bei allen
Meldungen ist das Meldeformular der LG zu verwenden und dem
LG-Ausbildungswart bis zum Meldeschluss Diese Bestimmung ersetzt alle vorhergehenden. (Beschluss der Delegiertentagung - Februar 2011) Bei der LGA gilt zur
Qualifikation zur Bundessieger-Prüfung: Der LG-Vorstand hat auf seiner Sitzung am 17.06.2010 folgende Ergänzung beim Modus Universalsieger beschlossen: Erreicht der Universalsieger bei der
LGA mind. die Punktzahl von 273 - Note "Sehr Gut" und "90 Punkte" in
Abteilung C, so erhält er unabhängig von der Platzierung einen
Startplatz aus dem Kontingent von zur Zeit 10 Teilnehmern und 2 Ersatzhunden
zur BSP. |
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für FH 1: für FH 2:
Bei der LG-FH gilt zur Qualifikation zur Bundes-FH: Nach Meldeschluss zur LG-FH ist es den
Teilnehmern untersagt, das vorgesehene Fährtengelände der
ausrichtenden Ortsgruppe zu betreten. Verstöße hiergegen werden
dem LG-Ausbildungswart mitgeteilt. Dieser entscheidet, nach
Rückspache mit dem LG-Vorstand, über eventuelle Sanktionen.
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